SchlichtungsbehördenAnbieter Bern-Mittelland Telefon 031 635 47 50 Fax 031 635 47 51 Besuche 206 Aufschaltdatum 31/07/2011 Aktualisierung 31/07/2011 Nach Art. 197 der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ist vor jeder gerichtlichen Streitigkeit – vorbehältlich der Ausnahmen in Art. 198 ZPO – ein Schlichtungsverfahren (ehemals Aussöhnungsversuch) vor einer regionalen Schlichtungsbehörde durchzuführen. Diese versucht in formloser Verhandlung die Parteien zu versöhnen, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Hinweis: Die oben stehenden Informationen sind der Website der Dienstleistungsorganisation entnommen oder wurden vom Anbieter selbst eingetragen. Karte
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