SRK EinzelfallhilfeZuständig Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern Besuche 169 Bemerkungen Die Gesuche sind an die Regionalstellen des SRK Kanton Bern zu richten. Sprache(n) Site Deutsch; Französisch Aufschaltdatum 31/01/2011 Aktualisierung Nie Die Einzelfallhilfe des SRK Kanton Bern leistet einmalige Beiträge an ärztliche oder therapeutische Massnahmen, wenn diese für die Gesundheit oder soziale Integration notwendig sind. Begründen Sie Ihr Gesuch und legen Sie eine Empfehlung der behandelnden Aerztin oder des behandelnden Therapeuten bei. Falls Sie von der Sozialhilfe unterstützt sind, ist auch eine Empfehlung der für Sie zuständigen Fachstelle hilfreich. Besprechungen (0)
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