Start SozLinks Praxis Soziale Arbeit Formulare Prämienverbilligung gemäss KVG

Prämienverbilligung gemäss KVG

Zuständig
Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS) Kanton Bern
Adresse
Forelstrasse 1, 3072, Ostermundigen, Bern, Schweiz
Telefon
0844 800 884
Fax
031 633 77 01
E-Mail
Besuche
201
Aufschaltdatum
21/07/2010
Aktualisierung
22/09/2010

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche dem Versicherungsobligatorium in der Krankenpflegeversicherung unterliegen und die Voraussetzungen des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung erfüllen, erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (EG KUMV; BSG 842.11).

Die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich auf Grund der finanziellen, der persönlichen und der familiären Verhältnisse. Die Höhe der Prämienverbilligung ist nach wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Prämienregionen abgestuft. Das ASVS ist für den Vollzug der Prämienverbilligung zuständig.

Hinweis: Die oben stehenden Informationen sind der Website der Dienstleistungsorganisation entnommen oder wurden vom Anbieter selbst eingetragen.

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