Prämienverbilligung gemäss KVGZuständig Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS) Kanton Bern Adresse Telefon 0844 800 884 Fax 031 633 77 01 E-Mail Besuche 201 Aufschaltdatum 21/07/2010 Aktualisierung 22/09/2010 Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche dem Versicherungsobligatorium in der Krankenpflegeversicherung unterliegen und die Voraussetzungen des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung erfüllen, erhalten Beiträge zur Verbilligung der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (EG KUMV; BSG 842.11). Die bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich auf Grund der finanziellen, der persönlichen und der familiären Verhältnisse. Die Höhe der Prämienverbilligung ist nach wirtschaftlichen Verhältnissen und nach Prämienregionen abgestuft. Das ASVS ist für den Vollzug der Prämienverbilligung zuständig. Hinweis: Die oben stehenden Informationen sind der Website der Dienstleistungsorganisation entnommen oder wurden vom Anbieter selbst eingetragen. Karte
Besprechungen (0)
Besprechen Sie diesen Eintrag als Erste(r)!
|
AnmeldungNeueste Einträge
Statistik SozLinks |